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Prüfstelle nach RAP Stra 15: Fachgebiete A1, A3, I1 und I3
Die Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (kurz: RAP Stra) regelt die Anforderungen und Qualifikationsnachweise für Prüfstellen und Prüfstellenleitung zur Durchführung bauvertraglicher Prüfungen im Straßenbau in Deutschland.
Das unternehmenseigene bodenmechanische Labor ist in diesem Zusammenhang zugelassen für die Bereiche A (Böden einschließlich Bodenverbesserungen) und I (Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische und Bodenmaterial für den Erdbau).
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Carsten Schmitt
Prokurist und Fachbereichsleiter Geotechnik
- Telefon:+49 681 99 20 34 5
- Mobiltelefon:+49 151 29 25 08 49
- E-Mail:c.schmitt@wpw-geoing.de
B.Eng. Tobias Recktenwald
Fachbereichsleiter Qualitätssicherung, Prüfwesen, Baubegleitung Erd- und Deponiebau
Sicherheitsbeauftragter nach DGUV Vorschrift 1 §20
Sachkunde nach LAGA PN 98
- Telefon:+49 681 99 20 35 3
- Mobiltelefon:+49 151 29 25 08 48
- E-Mail:t.recktenwald@wpw-geoing.de